Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist das Bauen in den hundertjährlichen Überschwemmungsflächen im Außenbereich nicht zulässig. In bebauten Gebieten ist dies mit Einschränkungen möglich. Hier ist das wegfallende Retentionsvolumen auszugleichen. Wir führten diesen Nachweis für eine geplante Wohnbebauung in der Löwentalerstraße in Friedrichshafen durch.